§17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz

oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz

oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§16 Änderungen

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrags sowie individuell vereinbarter Leistungen und Vergütungen

bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für bereits bestehende Vertragsverhältnisse nur,

wenn sie zwischen den Vertragsparteien wirksam vereinbart wurden.

Für neue Vertragsverhältnisse gilt die jeweils bei Vertragsabschluss wirksam einbezogene Fassung der AGB.

§16 Änderungen

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrags sowie individuell vereinbarter Leistungen und Vergütungen

bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für bereits bestehende Vertragsverhältnisse nur,

wenn sie zwischen den Vertragsparteien wirksam vereinbart wurden.

Für neue Vertragsverhältnisse gilt die jeweils bei Vertragsabschluss wirksam einbezogene Fassung der AGB.

§15 Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht

oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht.

§15 Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht

oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht.

§14 Haftung

Die Dienstleisterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§14 Haftung

Die Dienstleisterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§13 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Die im Rahmen der vereinbarten Büro- und Organisationsdienstleistungen erstellten Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber

für die vertraglich vorgesehenen betrieblichen Zwecke genutzt, bearbeitet und verwendet werden.

Soweit an den Arbeitsergebnissen urheberrechtlich geschützte Rechte bestehen und die Dienstleisterin darüber verfügen darf,

erhält der Auftraggeber die hierfür erforderlichen einfachen Nutzungsrechte.

Die Rechte Dritter sowie gesondert vereinbarte Nutzungsbedingungen bleiben unberührt.

Für individuell beauftragte kreative oder digitale Leistungen, insbesondere Webdesign, Webseitenentwicklung oder die Gestaltung von Werbematerialien,

werden der Leistungsumfang und die erforderlichen Nutzungsrechte gesondert vereinbart.

§13 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Die im Rahmen der vereinbarten Büro- und Organisationsdienstleistungen erstellten Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber

für die vertraglich vorgesehenen betrieblichen Zwecke genutzt, bearbeitet und verwendet werden.

Soweit an den Arbeitsergebnissen urheberrechtlich geschützte Rechte bestehen und die Dienstleisterin darüber verfügen darf,

erhält der Auftraggeber die hierfür erforderlichen einfachen Nutzungsrechte.

Die Rechte Dritter sowie gesondert vereinbarte Nutzungsbedingungen bleiben unberührt.

Für individuell beauftragte kreative oder digitale Leistungen, insbesondere Webdesign, Webseitenentwicklung oder die Gestaltung von Werbematerialien,

werden der Leistungsumfang und die erforderlichen Nutzungsrechte gesondert vereinbart.

§12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen,

insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.

§12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen,

insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.

§11 Vertraulichkeit

Die Dienstleisterin verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§11 Vertraulichkeit

Die Dienstleisterin verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§10 Erreichbarkeit

Die Dienstleisterin ist nicht an feste Geschäfts- oder Erreichbarkeitszeiten gebunden.

Die Bearbeitung eingehender Nachrichten und Anfragen erfolgt im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit

und unter Berücksichtigung der jeweiligen Verfügbarkeit.

Individuelle Erreichbarkeitszeiten oder besondere Kommunikationsabläufe können bei Bedarf einvernehmlich vereinbart werden.

§10 Erreichbarkeit

Die Dienstleisterin ist nicht an feste Geschäfts- oder Erreichbarkeitszeiten gebunden.

Die Bearbeitung eingehender Nachrichten und Anfragen erfolgt im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit

und unter Berücksichtigung der jeweiligen Verfügbarkeit.

Individuelle Erreichbarkeitszeiten oder besondere Kommunikationsabläufe können bei Bedarf einvernehmlich vereinbart werden.

§9 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder nach vorheriger Vereinbarung telefonisch.

Persönliche Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt.

Mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages stimmt der Auftraggeber der elektronischen Übermittlung

von Rechnungen, Angeboten sowie sonstigen geschäftlichen Unterlagen per E-Mail zu.

§9 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder nach vorheriger Vereinbarung telefonisch.

Persönliche Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt.

Mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages stimmt der Auftraggeber der elektronischen Übermittlung

von Rechnungen, Angeboten sowie sonstigen geschäftlichen Unterlagen per E-Mail zu.

§8 Leistungsaussetzung

Die Dienstleisterin ist berechtigt, die Erbringung betroffener Leistungen vorübergehend auszusetzen,

soweit deren ordnungsgemäße Durchführung aufgrund fehlender erforderlicher Informationen,

Unterlagen, Zugänge oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Der Auftraggeber wird über die fehlenden Voraussetzungen und die hiervon betroffenen Leistungen informiert.

Bei Zahlungsverzug richtet sich eine vorübergehende Aussetzung der Leistungen nach §7 dieser AGB und den gesetzlichen Bestimmungen.

Vereinbarte Bearbeitungsfristen verlängern sich angemessen, soweit Verzögerungen durch Umstände verursacht werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen sowie §14 dieser AGB bleiben unberührt.

§8 Leistungsaussetzung

Die Dienstleisterin ist berechtigt, die Erbringung betroffener Leistungen vorübergehend auszusetzen,

soweit deren ordnungsgemäße Durchführung aufgrund fehlender erforderlicher Informationen,

Unterlagen, Zugänge oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Der Auftraggeber wird über die fehlenden Voraussetzungen und die hiervon betroffenen Leistungen informiert.

Bei Zahlungsverzug richtet sich eine vorübergehende Aussetzung der Leistungen nach §7 dieser AGB und den gesetzlichen Bestimmungen.

Vereinbarte Bearbeitungsfristen verlängern sich angemessen, soweit Verzögerungen durch Umstände verursacht werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen sowie §14 dieser AGB bleiben unberührt.

§7 Zahlungsverzug

Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb der vertraglich festgelegten Zahlungsfrist zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist die Dienstleisterin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie einen gegebenenfalls

bestehenden Anspruch auf Ersatz weiterer Verzugsschäden geltend zu machen.

Die Dienstleisterin kann den Auftraggeber zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.

Bleibt die Zahlung aus, kann die Dienstleisterin die weitere Leistungserbringung unter Berücksichtigung

der gesetzlichen Voraussetzungen vorübergehend aussetzen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

§7 Zahlungsverzug

Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb der vertraglich festgelegten Zahlungsfrist zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist die Dienstleisterin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie einen gegebenenfalls

bestehenden Anspruch auf Ersatz weiterer Verzugsschäden geltend zu machen.

Die Dienstleisterin kann den Auftraggeber zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.

Bleibt die Zahlung aus, kann die Dienstleisterin die weitere Leistungserbringung unter Berücksichtigung

der gesetzlichen Voraussetzungen vorübergehend aussetzen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

§6 Vergütung

Es gelten die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage nach Rechnungsstellung.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§6 Vergütung

Es gelten die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage nach Rechnungsstellung.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,

• erforderliche Informationen rechtzeitig bereitzustellen,

• notwendige Unterlagen zur Verfügung zu stellen,

• erforderliche Zugänge bereitzustellen,

• Rückfragen zeitnah zu beantworten.

Verzögerungen, die aufgrund verspätet übermittelter Informationen oder Unterlagen entstehen,

verlängern vereinbarte Bearbeitungsfristen entsprechend.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,

• erforderliche Informationen rechtzeitig bereitzustellen,

• notwendige Unterlagen zur Verfügung zu stellen,

• erforderliche Zugänge bereitzustellen,

• Rückfragen zeitnah zu beantworten.

Verzögerungen, die aufgrund verspätet übermittelter Informationen oder Unterlagen entstehen,

verlängern vereinbarte Bearbeitungsfristen entsprechend.

§4 Leistungsumfang

Die Leistungen werden entsprechend des vereinbarten Leistungspakets oder des individuellen Angebots erbracht.

Ein Anspruch auf Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs besteht nicht.

Zusätzliche Leistungen können jederzeit gesondert vereinbart werden.

§4 Leistungsumfang

Die Leistungen werden entsprechend des vereinbarten Leistungspakets oder des individuellen Angebots erbracht.

Ein Anspruch auf Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs besteht nicht.

Zusätzliche Leistungen können jederzeit gesondert vereinbart werden.

§3 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch

• die Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages oder

• die schriftliche Annahme eines Angebots.

§3 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch

• die Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages oder

• die schriftliche Annahme eines Angebots.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind organisatorische und vorbereitende Büro- und Verwaltungsdienstleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus

• dem Dienstleistungsvertrag,

• der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung oder

• einem individuell vereinbarten Angebot.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind organisatorische und vorbereitende Büro- und Verwaltungsdienstleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus

• dem Dienstleistungsvertrag,

• der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung oder

• einem individuell vereinbarten Angebot.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der BLIDAR Büro- & Organisationsservice,

Inhaberin Henrietta Blidar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung,

wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der BLIDAR Büro- & Organisationsservice,

Inhaberin Henrietta Blidar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung,

wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

BLIDAR Büro- & Organisationsservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 01.09.2026 – Version 1.0)

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